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PNO Fördermittelberatung - Über Fördermittel 

Über Fördermittel


Fördermittel sind Subventionen (von lat. subvenire = zu Hilfe kommen), welche durch einen Zuwendungsgeber (z. B. EU, Bund, Bundesländer oder Stiftungen) an einen Zuwendungsempfänger (z. B. Unternehmen, Forschungsinstitute, Vereine oder Einzelpersonen) für bestimmte Zwecke vergeben werden.

Arten von Fördermitteln

Fördermittel werden in direkte und indirekte Subventionen unterteilt.

Direkte Subventionen sind:

  • nicht-rückzahlbare Zuschüsse (geschenkt, projektbezogen)
  • zinsgünstige Kredite bzw. Darlehen (müssen zurückgezahlt werden)
  • Bürgschaften (z. B. der Staat steht als Bürge ein)
Indirekte Subventionen sind:
  • Steuervergünstigungen (Steuererlass, Steuerermäßigung)
  • Zollbefreiungen (= Steuerbefreiung)

Vergabe von Fördermitteln

Fördermittel werden nicht zweckfrei vergeben. Der Empfänger der Fördermittel verpflichtet sich vielmehr dazu, bestimmte Leistungen zu erbringen oder bestimmte Bedingungen zu erfüllen: z. B. neue Arbeitsplätze zu schaffen, eine technische Entwicklung voranzutreiben oder Energie einzusparen.

 

Auszahlung von Fördermitteln

Die nicht-rückzahlbaren Zuschüsse müssen nicht an den Fördermittelgeber zurückgezahlt werden. Sobald die Kosten bzw. Aktivitäten, die im Förderantrag beschrieben wurden, tatsächlich entstanden bzw. durchgeführt wurden, sind diese Fördermittel abrufbar. Es gibt auch Förderprogramme, die Vorauszahlungen von Fördermitteln erlauben.

Im Falle eines Projektabbruches müssen nicht zwangsläufig die bereits ausgezahlten Fördermittel zurückgezahlt werden. Die Gründe für den Projektabbruch sind auschlaggebend für eine Zahlungsrückforderung oder die Gewährung von Fördermitteln.

Kredite

Bei Krediten ist der direkte Zuschuss die Zinsvergünstigung gegenüber dem marktüblichen Zins. Zinsgünstige Kredite werden zum Beispiel von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten und sind in aller Regel über die Hausbank zu beantragen.  

Die Ko-Finanzierung bei Förderprojekten muss immer sichergestellt werden. Wichtig ist, dass ein bestimmter Anteil der Gesamtfinanzierung aus eigenen Mitteln aufgebracht werden muss bzw. beihilfefrei ist. Der Prozentsatz des Eigenanteils variiert von Förderprogramm zu Förderprogramm.

Steuervergünstigungen bzw. Steuergutschriften

Steuervergünstigungen bzw. Steuergutschriften werden auch als Steuersubventionen bezeichnet und sind staatliche Vergünstigungen zur Reduzierung der Abgabenlast.

Momentan wird die steuerliche Forschungsförderung zur Förderung von F&E Personal in Unternehmen diskutiert, die wahrscheinlich erst im Jahr 2012 von der Bundesregierung eingeführt wird. Siehe Aktuelles

Weiterführende Informationen über Fördermittel:

Kontakt zu Ihren Fördermittelberatern bei PNO 

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