
BMWi-Innovationsgutscheine (go-Inno)
- Gefördert werden externe Beratungsleistungen im Bereich des Innovationsmanagements.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 100 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. EUR.
- Bei Ausnutzung aller Leistungsstufen ist eine Förderung in Höhe von max. 27.500,- EUR möglich.
Innovationsgutscheine der Länder
Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen – Baden-Württemberg
- Gefördert werden Forschung und Entwicklung zu innovativen Produkten, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren.
- Bei den Innovationsgutscheinen A und B, Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität gilt:
- Antragsberechtigt sind Unternehmen mit maximal 100 Beschäftigten und maximal 20 Mio. EUR Umsatz.
- Die Förderung beträgt maximal 20.000,- EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten.
- Innovationsgutschein Hightech Digital und Hightech Mobilität gilt zusätzlich:
- Wird das Vorhaben mit einem Start-up als FuE-Dienstleister umgesetzt, so werden Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und maximal 50 Mio. Euro Umsatz antragsberechtigt.
- Die Förderung beträgt maximal 20.000,- EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten.
- Eine Kombination der Gutscheine ist möglich.
Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen, Handwerksbetriebe – Bayern
- Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen durch externe Dritte.
- Angeboten werden die Innovationsgutscheine Standard und Spezial.
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Freiberufler und Existenzgründerinnen die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz 10 Mio. Euro nicht überschreitet.
- Innovationsgutschein Standard: Der Fördersatz beträgt maximal 60% bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 4.000,- EUR und maximal 30.000,- EUR.
- Innovationsgutschein Spezial: Der Fördersatz beträgt maximal 50% bei förderfähigen Ausgaben in Höhe von mindestens 30.000,- EUR und maximal 80.000,- EUR.
Brandenburgischer Innovationsgutschein (BIG) – Brandenburg
- Gefördert wird der Technologie- und/oder Wissenstransfer durch eine Forschungseinrichtung.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks.
- Kleiner BIG-Transfer: Maximaler Fördersatz 100%, maximal förderfähige Kosten 5.000,- EUR.
- Großer BIG-Transfer: Maximaler Fördersatz 50%, maximal förderfähige Kosten 15.000,- EUR.
- BIG-FuE: Maximaler Fördersatz 50%, maximal förderfähige Kosten 100.000,- EUR.
- BiG-Digital: Maximaler Fördersatz 50%, maximal förderfähige Kosten 500.000,- EUR
- BIG-EU: Maximaler Fördersatz 50%, maximal förderfähige Kosten in Höhe von 16.000,- EUR.
Gutschein MID-Innovation Nordrhein-Westfalen
- Gefördert werden externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, z.B. externe, umsetzungsorientierte
Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten - Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen KMU
- Maximaler Fördersatz 50%, max. 40.000,- EUR Zuschuss
InnoStart Rheinland-Pfalz
- Förderfähig sind Ausgaben bis zu 25.000 Euro, die im Zusammenhang mit der Vergabe von FuE-Aufträgen an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen stehen.
- Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
- Der Fördersatz beträgt max. 50% auf die förderfähigen Kosten in Höhe von 25.000,- EUR.
Forschung, Technologie und Innovation (FTI-Richtlinie) – Thüringen
- Die Förderung von Innovationsgutscheinen soll den Unternehmen den Zugriff auf das für die FuE-Prozesse notwendige Know-how erleichtern.
- Innovationsgutscheine: A, B, C, D, E1, E2: Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen.
- Der Fördersatz beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten in Höhe von maximal 50.000,- EUR.
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