KI4KMU Künstliche Intelligenz für KMU

Das Bundesforschungsministerium will Deutschland bei KI-Technologien an die Weltspitze führen. Kleine und mittlere Unternehmen können mit ihrer Agilität viel dazu beitragen. Deshalb unterstützt das BMBF Projekte zur Künstlichen Intelligenz in KMU.

KI4KMU Künstliche Intelligenz für KMU

Künstliche Intelligenz ist für KMU Herausforderung und Chance zugleich

Die Künstliche Intelligenz stellt kleine und mittlere Unternehmen vor große Herausforderungen: Klassische Wertschöpfungsketten verändern sich, bewährte Geschäftsmodelle geraten unter Druck. Auf der anderen Seite sind KMU aber auch dafür bekannt, schnell auf technische Entwicklungen und Marktpotenziale reagieren zu können. Diese Fähigkeit will das BMBF mit seiner Förderrichtlinie KI4KMU unterstützen. Deshalb sollen innovative Projekte in diesen Feldern bezuschusst werden:

  • Automatisierte Informationsaufbereitung
  • Digitale Assistenten
  • Computer Vision/Bildverstehen
  • Sprach- und Textverstehen
  • Datengetriebene Systeme und Datenengineering
  • Grundfragen zu intelligenten Systemen

Die Liste ist nicht abschließend. Projekte zu weiteren KI-Themen können auch gefördert werden. Die Projekte sollen sich dabei auf mindestens einen der folgenden Bereiche beziehen:

  • Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz
  • Logistik, Mobilität und Automobil
  • Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung
  • innovative nutzerorientierte Dienstleistungen
  • Daten- und IKT-Wirtschaft

Wer ist antragsberechtigt?

Es werden Einzelprojekte von kleinen und mittleren Unternehmen KMU sowie Verbundprojekte von KMU mit großen Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen usw. gefördert.

Welche Höhe hat die Förderung?

Für Unternehmen gilt in der Regel ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Für Großunternehmen und Hochschulen (nur in Verbundprojekten) gelten angepasste Fördersätze.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze. Die Skizzen werden jeweils ab 15. April und 15. Oktober eines Jahres vom Projektträger geprüft und bewertet. Wird eine Skizze positiv bewertet, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.

Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!








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