Regenerative Kraftstoffe

Die Bundesregierung hat mit dem Klimaschutzplan 2050 (externer Link) für den Verkehrssektor das Ziel einer Senkung der Treibhausgasemissionen um 42% im Zeitraum 1990 bis 2030 festgelegt. E-Mobilität wird bei der Erreichung dieses Zieles eine wichtige Rolle spielen. Aber nicht jeder ­Verkehrsträger lässt sich elektrifizieren. Deshalb werden für den Klimaschutz auch regenerative Kraftstoffe gebraucht. Mit einem neuen Förderprogramm will das Bundesverkehrsministerium jetzt die Weiterentwicklung erneuerbarer Kraftstoffe unterstützen. Lesen Sie hier mehr über diese Förderchance für innovative Unternehmen nicht nur aus dem Energiesektor.

jetzt förderung innovative regenerative kraftstoffe beantragen

Regenerative Kraftstoffe für den Klimaschutz

Unter regenerativen Kraftstoffen versteht das Verkehrsministerium fortschrittliche Biokraftstoffe und strombasierte Kraftstoffe (eFuels), die insbesondere für einen klimafreundlichen Luft-, Schiffs- und Straßengüterverkehr gebraucht werden. Da diese im Moment praktisch nicht auf dem Markt vertreten sind, will das BMDV im Rahmen des Förderprogramms entsprechende FuE-Projekte und Demonstrationsvorhaben fördern. Dem Ministerium schweben dabei Projekte und Vorhaben zu folgenden Themen vor:

  • Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben zur Erzeugung flüssiger und gasförmiger Biokraftstoffe
  • Kopplung von Anlagen zur Herstellung von Biokraftstoffen mit Anlagen zur Herstellung strombasierter Kraftstoffe
  • Erprobung von biotechnologischen Verfahren zur Herstellung von Kraftstoffen,
  • Entwicklung von CO2-negativen Kraftstoffen
  • Optimierung bereits existierender Produktionsverfahren
  • Produktionsverfahren und Weiterentwicklung von eFuels
  • Tests mit innovativen Elektrolysetechnologien
  • Erprobung von Technologien zur Aufbereitung von Kohlenstoffquellen zur Nutzung für die Kraftstoffherstellung (z.B. Direct Air Capture)
  • usw.

Regenerative Kraftstoffe | So fördert das BMDV innovative Projekte

Es werden Einzelprojekte und auch Verbundvorhaben mit mehreren Partnern gefördert. Antragsberechtigt sind in erster Linie Unternehmen (auch kommunale Unternehmen), Hochschulen und Forschungszentren.

Für Unternehmen ist ein Fördersatz von bis zu 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch. Für Projektpartner aus der Wissenschaft kann für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten ein höherer Fördersatz gelten.

förderung für efuels und fortschrittliche biokraftstoffe

Zweistufiges Antragsverfahren | Antragstellung bis ins Jahr 2024 möglich

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze (jederzeit möglich). Die bis dahin eingereichten Projektskizzen werden ab

  • dem 31. März und
  • ab dem 30. September

eines Jahres evaluiert. Im Falle einer positiven Bewertung, wird der Skizzeneinreicher aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Das Förderprogramm, für das das BMVI 640 Mio. EUR vorgesehen hat (Quelle, externer Link), läuft bis Ende 30.06.24.

Regenerative Kraftstoffe und Klimaschutz sind Ihr Thema? Planen Sie ein FuE-Projekt oder Demonstrationsvorhaben dazu? Dann sprechen Sie unsere Expertinnen an. Wir erörtern die Förderchancen Ihres Projektes und erarbeiten ggf. einen aussichtsreichen Förderantrag für Sie.