vernetzung im alltag

Mehr und mehr smarte und vernetzte Geräte halten in den Alltag Einzug. Gleichwohl stellen sich in Bezug auf diese Vernetzung noch zahlreiche technische, rechtliche und sonstige Fragen. Zum Beispiel zur Benutzerfreundlichkeit, zur Interoperabilität, zur Sicherheit und zum Datenschutz. Eine neue Förderbekanntmachung des Bundesforschungsministeriums (BMBF) soll jetzt helfen, technische und rechtliche Fragen zu klären.

vernetzung alltag
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe
  • Förderung von Verbundprojekten
  • Einreichung von Projektskizzen bis zum 29.06.18

Hier können leider keine Anträge mehr gestellt werden. Aber sprechen Sie uns doch trotzdem an, wenn Sie Fördermittel für Ihr Innovationsprojekt suchen. Wir finden eine Förderalternative.

Als vor einigen Jahren computerisierte Kühlschränke vorgestellt wurden, die man zudem mit dem Internet vernetzten konnte, wurde darin meist noch eine technische Kuriosität gesehen. Heute werden dagegen mehr und mehr Alltagsgegenstände smart gemacht und vernetzt. Das hat natürlich etwas damit zu tun, dass sich die Digitaltechnik fortentwickelt hat und insbesondere günstiger geworden ist. Entscheidend ist aber letztlich, dass der Verbraucher einen Mehrwert in dieser Smartness und Vernetzung sieht und bereit ist, dafür zu bezahlen. Das ist der Fall: Laut Branchenverband eco (externer Link) haben sich zum Beispiel schon zwei Millionen deutsche Haushalte mit Smart-Home-Technik ausgestattet. Bis zum Jahr 2022 sollen es acht Millionen Haushalte sein.

Gleichwohl stellen sich in Bezug auf den vernetzten Alltag noch zahlreiche technische, rechtliche und sonstige Fragen. Zum Beispiel zur Benutzerfreundlichkeit, zur Interoperabilität, zur Sicherheit und zum Datenschutz.

Vernetzung im Alltag | Das BMBF fördert jetzt Forschungs- und Entwicklungsprojekte

Die neue Förderbekanntmachung „Mensch-Technik-Interaktion: Intelligente, vernetzte Gegenstände für den Alltag“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) will deshalb jetzt Forschungs- und Entwicklungsprojekte fördern, die diese und andere Fragen aufgreifen. Die Förderung ist in die folgenden zwei Module gegliedert:

Modul 1: Entwicklung vernetzter Gegenstände

a) Entwicklung und Umsetzung neuer, miniaturisierter Sensorik, Aktorik zur Aufzeichnung notwendiger Daten (einschl. zuverlässiger, echtzeitnaher Verarbeitung)

b) Entwicklung und Umsetzung innovativer Konzepte zur Realisierung einer impliziten Interaktion

c) Weiterentwicklung und Umsetzung neuer, intelligenter Konzepte zum Austausch und zur Interpretation von Daten mittels künstlicher Intelligenz (KI)

Modul 2: Aufbau von „Living Labs“ für die empirische Forschung in realistischen Anwendungsszenarien

Achtung: Eine Förderung für ein Living Lab kann nicht separat beantragt werden. Die Modul-2-Förderung muss bei Interesse gleichzeitig mit der Modul-1-Förderung beantragt werden. Jedes über Modul 1 geförderte Projekt soll möglichst mit einem der entstehenden Living-Labs kooperieren.

Es werden nur Verbundprojekte gefördert. An den Projektkonsortien sollen möglichst Wirtschaft und Wissenschaft beteiligt sein. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe sowie Hochschulen, Forschungszentren usw. Für Unternehmen gilt in der Regel ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze für Modul 1 (und optional für Modul 2), die spätestens zum 29.06.2018 eingereicht werden muss. Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.

Planen Sie ein Projekt zur Vernetzung im Alltag, für das Sie diese Förderung in Anspruch nehmen möchten? Dann sprechen Sie bitte unsere Experten an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Ihr Projekt und unterstützen Sie auch gerne bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern.