Zukunft Bau

Sind Sie ein Innovator aus dem Bauwesen, der Architektur oder der Bau- und Wohnungswirtschaft? Dann können Sie bis zum 31.05.24 an der diesjährigen Einreichungsrunde von Zukunft Bau teilnehmen. Interessiert? Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Sie.

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Zukunftsperspektiven für das Bauen und Wohnen gesucht

Mit Zukunft Bau möchte das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Innovationen für die nachhaltige Entwicklung des Gebäudesektors auf den Weg bringen. Förderprojekte sollen sich möglichst einem der folgenden Schwerpunkte zuordnen lassen:

Zeit- und kostenoptimiertes Bauen, Effizienzsteigerung

Vor dem Hintergrund des hohen Veränderungsdrucks im Baubereich werden Konzepte gesucht, die Antworten auf steigende Baupreise, Fachkräftemangel und Materialengpässe bieten. Dabei soll neben dem Neubau der vorhandene Gebäudebestand als Ansatzpunkt dienen.

Klimaschutz, Klimaanpassung, Energie- und Wärmewende

Die Frage, ob die Klimaschutzziele erfüllt werden können, hängt maßgeblich vom Erreichen eines klimaneutralen Gebäudebestandes ab. Das Bauen insgesamt und die klimaneutrale Weiterentwicklung des Bestands erfordern differenzierte und neue Sanierungs- und Nutzungsstrategien. Dabei spielt nicht nur das Einzelgebäude als Energiequelle oder Speicher im gesamten Lebenszyklus, sondern auch das Quartier mit innovativen Vernetzungskonzepten und sektorübergreifenden Ansätzen eine Rolle.

Kreislaufwirtschaft, Wiederverwendung und Schonung von Ressourcen

Der Baubereich hat einen ganz wesentlichen Anteil am Ressourcenverbrauch und der Abfallentstehung. Bauabfälle müssen deshalb möglichst vermieden werden. Zentrale Aufgabe ist es deshalb, Ansätze und Lösungen für einen schonenden Umgang mit Ressourcen aufzuzeigen. Bestehende Gebäude müssen möglichst lang erhalten bleiben und durch ressourcenschonende Instandsetzung, Sanierung, Umnutzung oder Verdichtung weiterentwickelt werden.

Wer ist antragsberechtigt? Wie wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle natürlichen oder juristischen Personen einschließlich Gebietskörperschaften, die sich mit der Forschung und Entwicklung in den Bereichen Bauwesen, Architektur sowie Bau- und Wohnungswirtschaft befassen. Es werden Einzelprojekte und Verbundprojekte mit mehreren Partnern gefördert. Für Unternehmen ist ein Fördersatz von 50% realistisch. Kleine und mittlere Unternehmen können einen höheren Fördersatz erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze, die bis zum 31.05.24 eingereicht werden muss. Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.

Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!