
Den Nutzen solcher Produktionsweisen sieht das BMEL zum Beispiel in der Entkopplung der Produktion von Jahreszeiten und Klima die Sicherung beständig hoher Produktqualität und Erträge. Außerdem versprächen derartige technologiebasierten Ansätze eine Verbesserung der Nährstoffeffizienz, die Minderung von Antibiotika- und Pflanzenschutzmittel-Einsätzen und eine signifikante Reduktion des Wasserverbrauchs.
Grund genug, diese moderne Form der Agrikultur weiterzuentwickeln. Deshalb will das Ministerium jetzt innovative Projekte in folgenden Bereichen fördern. Dabei geht es nicht nur um die Pflanzenproduktion, die Projekte können sich auch mit Insekten, Algen, Pilzen usw. befassen.
- neue Anwendungsfelder und Geschäftsmodelle
- Etablierung neuer geeigneter Kulturarten und -verfahren inklusive der dazugehörigen Wertschöpfungsketten
- Energie- und Gebäudesysteme sowie zugehörige Planungsinstrumente
- Verfahren zur Steigerung der Nährstoffeffizienz
- Verfahren zur Einsparung von Wasser
- usw.
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Verbundprojekten mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung antragsberechtigt.
Wie hoch ist die Förderung?
Für Unternehmen ist ein Fördersatz von 50% realistisch. Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Verbundprojekten können mit einer höheren Förderung rechnen.
Wie läuft die Antragstellung ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektskizzen können bis zum 24.01.24 eingereicht werden. Nach positiver Evaluation einer Skizze ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.