Änderungen im EEW-Förderprogramm angekündigt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle informiert vorab zu wichtigen Änderungen im Förderprogramm Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft. Das BAFA ist Projektträger für das EEW-Programm.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

EEW-Förderprogramm für Energieeffizienz und Ressourceneffizienz

Aktualisierung: Die hier aufgeführten Änderungen sind inzwischen in Kraft getreten. Haben Sie Fragen dazu oder wollen Sie einen EEW-Förderantrag stellen? Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss), kurz EEW genannt, unterstützt Maßnahmen zur Energie- und Ressourceneinsparung sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in Deutschland.

Das EEW-Förderprogramm kommt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK und wird in der Zuschussvariante fördertechnisch vom BAFA betreut. Das heißt, dass das BAFA die Förderanträge online entgegennimmt, evaluiert und gegebenenfalls den Zuschuss bewilligt.

Angesichts der gestiegenen energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung werden zum 01.10.22 zahlreiche Änderungen in der Verwaltungspraxis wirksam. Die Änderungen beziehen sich auf die Fördermodule 1 bis 4.

Auch allgemeine Änderungen ab Oktober

Dazu kommen die folgenden allgemeinen Änderungen:

  • Nicht mehr gefördert wird zukünftig der Erwerb von Anlagen, die mit Erdgas betrieben werden (mit Ausnahmen).
  • Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung ist nun auch dann förderschädlich, wenn die Parteien ein Rücktrittsrecht und/oder eine auflösende Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung durch das BAFA vereinbaren.

Alle Änderungen im Detail finden sich auf der Webseite des BAFA.

Interessieren Sie sich für das EEW-Förderprogramm, weil Sie ein Projekt zur Effizienzsteigerung planen? Dann sprechen Sie uns an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Ihr Projekt. Natürlich unter Berücksichtigung der oben genannten Änderungen.

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