Bundesverkehrsministerium fördert Ladeinfrastrukur von Unternehmen

Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss.

Zuschüsse für die Elektromobilität

Förderung für Handwerker, Gewerbebetriebe und Flottenbetreiber

Das neue Förderprogramm ist 400 Mio. EUR schwer und richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenbetreiber. Damit sind Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter Pflegedienste usw. gemeint.

Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Bisher wurden diese Lademöglichkeiten nur kombiniert mit der Fahrzeugbeschaffung unterstützt.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dabei sind folgende Ausgaben förderfähig: Investitionsausgaben für Schnellladeinfrastruktur und technische Ausrüstung (z.B. elektrische Stromspeicher) sowie Ausgaben für Netzanschluss und Installation elektrischer Leitungen und Anschlüsse inkl. Tiefbau.

Kleine und mittlere Unternehmen können einen Zuschuss von bis zu 40% auf die zuwendungsfähigen Kosten bekommen. Für Großunternehmen gilt ein Fördersatz von bis zu 20%. Pro Unternehmen kann ein Förderantrag gestellt werden. Bei verbundenen Unternehmen, kann jedes Tochterunternehmen einen separaten Antrag stellen. Pro Förderantrag ist die Förderung auf max. 5 Mio. EUR gedeckelt, alle Anträge von verbundenen Unternehmen dürfen einen Gesamtförderbetrag von 30 Mio. Euro nicht überschreiten.

Wichtig: Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des BMDV.

Interessieren Sie sich für diese Förderung? Dann sprechen Sie uns jetzt an! Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.








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