Dies sind laut BMWi die wesentlichen Änderungen der neuen ZIM-Förderung:
Bessere Zugangsbedingungen für junge und kleine Unternehmen sowie Erstinnovatoren.
- Zum Beispiel: Neueinführung einer Förderung von Durchführbarkeitsstudien für junge Unternehmen, Kleinstunternehmen und Erstbewilligungsempfänger.
Intensivierung des nationalen wie internationalen Know-How-Transfers
- Zum Beispiel Öffnung des ZIM für mittelständische Unternehmen (max. 999 Mitarbeiter), wenn diese mit mindestens einem KMU kooperieren.
Passfähigere Förderbedingungen für den Mittelstand, gerade auch in strukturschwachen Gebieten
- Zum Beispiel: Erhöhung der zuwendungsfähigen Kosten bei allen Fördermodulen.
Erhöhte Fördersätze für kleine Unternehmen aus strukturschwachen Regionen
- Zuvor erhielten im ZIM kleine Unternehmen aus den neuen Bundesländern einen erhöhten Fördersatz – jetzt ist die Strukturschwäche der Region entscheidend, egal ob sie in den alten oder neuen Bundesländern liegt.
Ausführliche Informationen zu den ZIM-Änderungen finden Sie unter diesem (externen) Link.
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