Neustart der ZIM-Förderung mit Änderungen
Das Wirtschaftsministerium erwartet nach dem ZIM-Neustart einen sehr hohen Antragseingang und ändert vor dem Hintergrund des verfügbaren Budgets die Förderbedingungen an mehreren Stellen:
- Für Unternehmen, die bereits eine Bewilligung für ein FuE-Projekt erhalten haben, ist erst 24 Monate nach der letzten Bewilligung eine weitere Bewilligung möglich. Wichtig: Dies gilt auch rückwirkend.
- Zukünftig wird die Möglichkeit von Laufzeitverlängerungen der Projekte und von Mittelverschiebungen streng eingeschränkt, um zu hohe Vorbindungen in den Folgejahren zu verhindern und die Flexibilität für neue Vorhaben langfristig zu erhalten.
- Die im Jahr 2020 wg. der Pandemie eingeführten Erleichterungen werden wieder in den alten Zustand überführt.
Soweit der aktuelle Stand. Das BMWK schließt weitere Änderungen aber nicht aus. Das sei abhängig vom Antragseingang beziehungsweise der Zahl der Förderanträge, die bewilligt werden sollen.
Antragstellung wird vereinfacht
Der Neustart wird auch dazu genutzt, die ZIM-Antragstellung zu vereinfachen. Alle Dokumente können online über Upload-Portale der ZIM-Projektträger eingereicht werden. Für die digitale Antragstellung stehen auf der ZIM-Website ab sofort aktualisierte Formulare zur Verfügung.
Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des BMWK.
Möchten Sie die Chance nutzen und jetzt endlich wieder einen ZIM-Förderantrag stellen? Wir unterstützen Sie dabei gerne. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.