- Förderung des Aufbaus von Forschungspräsenzen im asiatisch-pazifischen Raum.
- Einreichung von Projektskizzen bis zum 09.10.20.
- Antragsberechtigt sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen
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Gegenstand der Förderung
Das BMBF stellt deutschen Hochschulen und Forschungseinrichtungen Fördermittel zur Verfügung, die bereits im Bereich Wasserstofftechnologien forschen und mit führenden Forschungsinstitutionen in
- Australien,
- Indien,
- Japan,
- Korea,
- Malaysia,
- Neuseeland,
- Singapur und
- Thailand
die Konzeption und den Aufbau von realen Forschungspräsenzen umsetzen möchten. Thema der Zusammenarbeit sollen Technologien zur Erzeugung und zur Speicherung, zum Transport und zur Nutzung von Grünem Wasserstoff (einschl. Folgeprodukte) sein, insbesondere in den Bereichen
- Erzeugung von Grünem Wasserstoffs mittels Elektrolyse
- Erforschung der Systemintegration von Grünem Wasserstoff
- Transportmedien, einschließlich Umwandlungspfade (bspw. flüssige organische Träger, Ammoniak sowie weitere Optionen), inkl. techno-ökonomische und Lebenszyklus-Analysen
- (Material-)Innovationen für Brennstoffzellentechnologien und Elektrolyse, Steigerung von Effizienz und Lebensdauer.
Die aufzubauenden Forschungspräsenzen in einem Partnerland können z.B. Joint Laboratories, gemeinsame Test- und Prüfeinrichtungen, Forschungsstationen, Versuchsanlagen usw. sein. Es sollen keine reinen Netzwerke, Datenbanken oder virtuelle Plattformen gefördert werden, da Ziel der Maßnahme der Aufbau einer realen, sichtbaren Präsenz oder Struktur im Partnerland ist.
Es ist nicht vorgesehen, multinationale Präsenzen aufzubauen, sondern eine Präsenz zwischen einem oder mehreren deutschen Partnern mit einem oder mehreren Partnern in einem der oben genannten Zielländer.
Art und Höhe der Förderung
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden in der Regel mit bis zu 760.000,- EUR sowie für die in der Regel maximale Dauer von 60 Monaten gewährt.
Die Projekte sollen in zwei Phasen gegliedert sein. Für eine dreijährige Aufbauphase werden Fördermittel in Höhe von in der Regel mit bis zu 360.000,- EUR pro Projekt, für die sich anschließende zweijährige Konsolidierungsphase in der Regel mit bis zu 400.000,- EUR pro Projekt zur Verfügung gestellt.
Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze, die zum 09.10.20 eingereicht werden muss. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.
Hier geht es zur kompletten Förderrichtlinie des Bundesforschungsministeriums BMBF (externer Link).
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