Für die steuerliche Forschungszulage FZul wird die Bemessungsgrundlage rückwirkend ab Jahresanfang 2020 bis Ende 2025 auf bis zu vier Millionen EUR erhöht. Davon können Unternehmen ein Viertel als Zulage erhalten – also bis zu eine Million EUR pro Jahr und damit doppelt soviel wie bisher.
Die Forschungzulage gibt es seit dem 01.01.20 in Deutschland. Sie ist eine Alternative zur Beantragung von Fördermitteln aus klassischen Förderprogrammen. Weitere Informationen zur Forschungszulage finden Sie auf unserer Themenseite.
Welche Maßnahmen das Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Krise in der Wirtschaft sonst noch enthält, fasst das Bundesfinanzministeriums auf dieser Webseite zusammen (externer Link).