Welche Projekte können gefördert werden?
Der neue Förderaufruf ist Teil des bis 2026 laufenden Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II. Fördergegenstand ist die Errichtung von Elektrolyseuren mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 Megawatt. In Verbindung mit der Anlage kann auch die notwendige Transportinfrastruktur zum Verbraucher gefördert werden (z.B. Trailer, Pipelines).
Welche Förderkriterien sind zu beachten?
Die Anlage muss zu 100% mit elektrischem Strom aus regenerativen Energiequellen betrieben werden. Auch die folgenden Punkte müssen im Förderantrag dargestellt werden und sind für die Bewilligung wichtig:
- Fördereffizienz
- Abnahmekonzept
- Strom- und Wasserbezugskonzept
- Geschäftsmodell
- Regionale Wertschöpfungsketten
Wer ist antragsberechtigt und welche Höhe hat die Förderung?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Der Fördersatz hat eine Höhe von max. 45% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung kann bis zum 28.04.2023 beantragt werden.