Neuer Förderaufruf für Elektrofahrzeuge

Vom Bundesverkehrsministerium gibt es einen neuen Förderaufruf in Sachen Elektromobilität. Darüber können Unternehmen, Verbände und Vereine Zuschüsse für E-Fahrzeuge beantragen. Am 21. April folgt ein weiterer Förderaufruf. Der richtet sich dann an Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft.

Zuschüsse für die Elektromobilität

Zuschüsse für E-Fahrzeugen und Ladeinfrastruktur

Über den Förderaufruf will das BMDV die Anschaffung von Elektrofahrzeugen der europäischen Fahrzeugklassen M1 sowie L2e, L5e, L6e und L7e fördern. Der Zuschuss hat eine maximale Höhe von 50% auf die Mehrkosten eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeugs mit Verbrennungsmotor. Zusätzlich kann auch die notwendige Ladeinfrastruktur gefördert werden. Die Mindestförderung beträgt 15.000 EUR bzw . 17.850 EUR, die Höchstförderung 1 Mio. EUR bzw. 1,19 Mio. EUR je Antragsteller. Einreichungsfrist für Förderanträge ist der 20. April.

Achtung: Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Fahrzeuge zu 100% mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden.

Förderaufruf für Kommunen kommt im April

Am 21. April wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40% gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90% der Investitionsmehrkosten beantragt werden.

Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Mio. EUR an Fördermitteln zur Verfügung. Anträge können bis zum 08. Juni eingereicht werden.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des BMDV.

Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!








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