Weniger CO2-Emissionen durch nachhaltige Mobilität in Unternehmen
Das neue BMM-Programm setzt sich aus drei Förderbausteinen zusammen, die alle darauf abzielen, verkehrsbedingte CO2-Emissionen zu reduzieren. Ansatzpunkte sind die Verkehre im Unternehmen, aber auch die Alltagsmobilität der Beschäftigten. Beides soll in Zukunft nachhaltiger abgewickelt werden, um zum Erreichen der Klimaschutzziele beizutragen.
Die drei Förderbausteine des BMM im Detail
Initialförderung
Die Initialförderung richtet sich ausschließlich an kleine und mittlere Unternehmen mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement.
Gefördert wird die Erarbeitung eines standortspezifischen Konzeptes für die betriebsindividuelle Umsetzung eines Mobilitätsmanagements. Dafür werden die Ist-Situation ermittelt, die Soll-Situation definiert und geeignete Maßnahmen vorgeschlagen. Außerdem muss das Konzept die realisierbaren CO2-Einsparungen und Angaben zum Zeit- und Kostenrahmen enthalten.
Die Beratung muss von autorisierten Mobilitätsberatern durchgeführt werden und kann mit max. 5.000 EUR bezuschusst werden.
Breitenförderung
Auch die Breitenförderung ist ausschließlich für KMU gedacht. Sie können sich die folgenden Maßnahmen fördern lassen, um ihre Verkehre nachhaltiger zu machen:
- Maßnahmen zur Steigerung bzw. Verbesserung des Radverkehrs (Beschaffung von Pedelecs, Lastenfahrrädern usw.)
- Maßnahmen zur Umstellung von Flotten auf nachhaltige Antriebsarten ohne lokale Emissionen (Beschaffung von E-Autos, Ladeinfrastruktur usw.)
- Maßnahmen zur Information und Kommunikation mit Fokusgruppen (Durchführung von Mobilitätsaktionstagen)
- Maßnahmen zur digital unterstützten Koordination und Steuerung von Verkehrsabläufen (Beschaffung von Software für multimodales Routing, Parkplatzbewirtschaftung usw.)
- Maßnahmen zur physischen Verkehrslenkung und -steuerung (Beschaffung von Infoscreens, Verkehrsleitsystemen usw.)
Um die Breitenförderung zu bekommen, muss vorher keine Initialberatung in Anspruch genommen worden sein. Bereits vorliegende Mobilitätskonzepte oder nachvollziehbare Vorüberlegungen reichen für die Antragstellung aus.
Die Förderung hat eine Höhe von bis zu 70% auf die zuwendungsfähigen Kosten (max. 60.000 EUR).
Innovationsförderung
Im Gegensatz zu den beiden vorgenannten Förderbausteinen, kann die Innovationsförderung aktuell noch nicht beantragt werden. Ein Förderaufruf mit entsprechender Möglichkeit zur Antragstellung ist für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant.
Gefördert werden sollen dann innovative Mobilitätskonzepte, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen. Die Innovationsförderung steht auch Großunternehmen offen.
Übrigens: Auf der Webseite mobil gewinnt finden sich interessante Beispiele für bereits geförderte Mobilitätskonzepte.