- Förderung von Einzelprojekten und Verbundvorhaben.
- Antragsberechtigt sind Unternehmen jeder Größe.
- Einreichung von Projektskizzen ist bis zum 04.12.19 möglich.
Im Rahmen dieser Bekanntmachung umfasst „Gartenbau“ pflanzliche Kulturen im geschützten Anbau und Freilandanbau aus den Bereichen Obstbau, Baumschule, Gemüsebau, Stauden und Zierpflanzen sowie Pflanzen mit Verwendung auf Flächen für das öffentliche Grün.
Innovationspotenziale und Themen für FuE-Projekte werden insbesondere in den folgenden Bereichen gesehen:
Praxistaugliche Diagnose-, Monitoring- und Prognosesysteme
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Schadschwellen an gartenbaulichen Hauptkulturen
- Entwicklung, insbesondere App-Entwicklung für Monitoring- und Prognosesysteme
- Entwicklung von Schnellnachweisen von z.B. samen- und bodenbürtigen Krankheitserregern
- usw.
Entwicklung sowie Weiterentwicklung von alternativen Pflanzenschutzverfahren
- Entwicklung und Weiterentwicklung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und Pflanzenstärkungsmitteln
- Entwicklung und Optimierung von technischen und biotechnologischen Verfahren zur Regulierung von Schadorganismen
- Verbesserung der Wirksamkeit durch Optimierung der Applikationstechnik
- Entwicklung neuer innovativer Lösungen zur Unkrautregulierung
- usw.
Biologischer Pflanzenschutz
- Nutzbarmachung von Gegenspielern, Nützlingen zu Krankheitserregern und Schädlingen (Freiland, Gewächshaus, Innenräume)
- Entwicklung von Push and Pull- bzw. Attract and Kill-Strategien
- Immunisierung von Kulturpflanzen
- usw.
Strategien zur Risikominderung durch Kombination unterschiedlicher Verfahren, integrierte Pflanzenschutzsysteme
- Kombination von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und Nützlingen (Freiland, Gewächshaus, Innenräume)
- Kombination von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko und Grundstoffen mit kulturtechnischen Maßnahmen
- Verwendung resistenter und toleranter Kulturpflanzensorten in Kombination mit anderen Verfahren
- usw.
Kulturtechnik und Kulturmaßnahmen: Einfluss auf Schaderreger durch technisch-physikalische Maßnahmen
- Licht, UV-Strahlung
- Temperatur
- Luftfeuchte
- usw.
Es werden Einzelprojekte und Verbundprojekte mit mehreren Partnern gefördert. Antragsberechtigt sind Forschungseinrichtungen sowie KMU mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch. Kleinen und mittleren Unternehmen KMU kann ein höherer Fördersatz gewährt werden.
Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit einer Projektskizze, die bis zum 04.12.19 eingereicht werden muss. Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.
Interessieren Sie sich für diese Förderbekanntmachung zu nicht-chemische Pflanzenschutzverfahren im Gartenbau? Planen Sie eine Innovation in diesem Bereich? Dann sprechen Sie unsere Fördermittelexperten und -expertinnen an. Wir erarbeiten einen aussichtsreichen Förderantrag für Ihr Projekt und unterstützen Sie auch gerne bei der Suche nach geeigneten Projektpartnern.