Bundesbericht Energieforschung 2020

„Mit dem 7. Energieforschungsprogramm hat die Bundesregierung die Energieforschungsförderung umfassend an den Bedürfnissen der Energiewende ausgerichtet und den beschleunigten Innovationstransfer in den Fokus gerückt. Die Förderung der Energieforschung ist damit eine wichtige Maßnahme zur Umsetzung der Energiewende und zum Schutz des Klimas. Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung daher festgehalten, dass die Energieforschung gestärkt werden muss.“

„Forschung und Entwicklung sind die Basis für die neuen, kostengünstigen und marktfähigen Energie- und Effizienztechnologien von morgen. Mit der Energiewende hat sich die Bundesregierung zu anspruchsvollen nationalen, europäischen und internationalen Energie- und Klimazielen verpflichtet. Auch vor dem Ziel, im Jahr 2050 Treibhausgasneutralität zu erreichen, muss der Anteil erneuerbarer Energien in allen Verbrauchssektoren weiter steigen. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 wurde beschlossen, den Ausbau der erneuerbaren Energien deutlich zu beschleunigen und bereits im Jahr 2030 einen Anteil von 65 Prozent am Stromverbrauch zu erreichen. Zugleich muss sich der Verbrauch durch Effizienzmaßnahmen reduzieren. Zudem soll die Versorgungsinfrastruktur weiter vernetzt, synchronisiert und ausgebaut werden. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an technische Weiterentwicklungen und zukunftweisende Innovationen, die den tiefgreifenden Umbauprozess des Energiesystems zu einer Erfolgsgeschichte machen. Energieforschung ist somit ein strategisches Element der Energiepolitik und trägt zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.“

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