
Angewandte Energieforschung für die Energiewende
Die Bundesregierung fördert bereits seit über 45 Jahren Forschung und Entwicklung zu nichtnuklearen Energietechnologien: Im Jahre 1977 wurde das erste Energieforschungsprogramm aufgelegt. Seitdem wurden rund 17.300 Projekte mit insgesamt rund zwölf Milliarden Euro gefördert (Quelle).
Seit 2018 gibt es das 7. Energieforschungsprogramm Innovationen für die Energiewende und die dazugehörige Förderbekanntmachung Angewandte nichtnukleare Forschungsförderung im 7. Energieforschungsprogramm. Auf Basis dieser Bekanntmachung können Unternehmen, Startups, Hochschulen usw. Fördermittel für ihre innovativen Projekte in Sachen Energiewende beantragen.
Welche Schwerpunkte werden gefördert?
Die Förderschwerpunkte der Bekanntmachung ergeben sich direkt aus den drei strategischen Zielen des 7. Energieforschungsprogramms:
- Die Energiewende voranbringen
- Den Industriestandort stärken
- Gesamtgesellschaftliche Risikovorsorge
Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie Demonstrationsvorhaben, die sich innerhalb dieser Schwerpunkte bewegen, sind förderfähig:
Energiewende in den Verbrauchssektoren
- Gebäude und Quartiere
- Industrie und Gewerbe
- Energiewende im Verkehr
- Brennstoffzellen
Energieerzeugung
- Photovoltaik
- Windenergie
- Energetische Nutzung biogener Rest- und Abfallstoffe
- Geothermie
- Wasserkraft und Meeresenergie
- Thermische Kraftwerke
Systemintegration
- Stromnetze
- Stromspeicher
- Sektorenkopplung und Wasserstofftechnologien
Systemübergreifende Forschungsthemen
- Technologieorientierte Systemanalyse
- Technologien für die CO2-Kreislaufwirtschaft
- Digitalisierung der Energiewende
- Ressourceneffizienz im Kontext der Energiewende
- Energiewende und Gesellschaft
Weitere Maßnahmen
Wichtig ist, dass es bei der hier betrachteten Förderbekanntmachung ausschließlich um angewandte Forschung, Entwicklung und Demonstration geht. Deshalb ist die Förderung durch das BMWK auf Projekte eingegrenzt, die sich auf den Technology Readiness Level TRL Stufen 3 bis 9 bewegen.
Attraktive Förderbedingungen für die angewandte Energieforschung
Es werden Einzelvorhaben und Verbundprojekte gefördert. Verbundprojekte mit Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft sind besonders erwünscht. Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Größe sowie Hochschulen, Forschungszentren usw. Besonders angesprochen und zur Antragstellung ermutigt werden Startups, die das Energieforschungsprogramm als wichtige Impulsgeber für die Energiewende betrachtet. Für Unternehmen gilt in der Regel ein Fördersatz von 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen können sogar mit bis zu 80% gefördert werden.
Die Beantragung von Fördermitteln ist jederzeit möglich, es gibt keine Einreichungsfristen. Das Antragsverfahren startet mit der Einreichung einer Projektskizze. Wird diese Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein förmlicher Förderantrag einzureichen.