Bundesförderung für effiziente Wärmenetze

Das Klimaschutzministerium will die Wärmewende voranbringen. Damit ist die Umstellung der Wärmeversorgung von fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien und/oder industrielle Abwärme gemeint. Die neue Bundesförderung für effiziente Wärmenetze unterstützt deshalb den Bau neuer Wärmenetze und die Dekarbonisierung bestehender Netze massiv. Und wir unterstützen Sie bei der Beantragung der sehr hohen BEW-Zuschüsse.

Bundesförderung effiziente Wärmenetze

Dekarbonisierung der Wärmeversorgung

Aktuell dominieren fossile Energieträger die Wärmeversorgung in Deutschland. Fast die Hälfte der deutschen Haushalte heizt noch mit Erdgas, ein weiteres Viertel mit Heizöl. Wärmenetze im Sinne der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze sollen das ändern, denn sie können

  • Umgebungswärme durch den Einsatz von Großwärmepumpen nutzbar machen,
  • erneuerbare Wärme und industrielle Abwärme einbinden
  • und an Haushalte verteilen.

Überall dort, wo die Siedlungsdichte einen wirtschaftlichen Betrieb zulässt, sind Wärmenetze die beste Lösung, Öl- und Gasheizungen zu ersetzen. Die BEW-Förderung soll deshalb dabei helfen, neue klimafreundliche Wärmenetze zu bauen und vorhandene Netze so weit wie möglich zu dekarbonisieren.

Wichtig: Die Förderung bezieht sich auf Netze zur Versorgung von mehr als 16 Gebäuden oder mehr als 100 Wohneinheiten. Das Programm gliedert sich in drei Module.

Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien

  • Transformationspläne für Bestandswärmenetze
  • Machbarkeitsstudien für Errichtung neuer Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Wärme

Modul 2: Systemische Förderung (Investitions- und Betriebskostenförderung)

  • Bau neuer Netze mit hohen Anteilen erneuerbarer Energien
  • Transformation von Bestandsnetzen

Modul 3: Einzelmaßnahmen (schnell umsetzbar)

  • Solarthermieanlagen
  • Wärmepumpen
  • Biomassekessel–Wärmespeicher
  • Rohrleitungen
  • Wärmeübergabestationen

Antragsberechtigung und Höhe der Förderung

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Kommunen (soweit wirtschaftlich tätig), kommunale Eigenbetriebe und Unternehmen, kommunale Zweckverbände, Vereine und Genossenschaften. Contractoren sind auch antragsberechtigt.

Die Förderhöhe differiert zwischen den Modulen. Für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien (Modul 1) gilt ein Fördersatz von 50% auf die förderfähigen Kosten (max. 2 Mio. EUR Zuschuss je Antrag). In den Modulen 2 und 3 gilt einheitlich ein Fördersatz von 40% (max. 100 Mio. EUR Zuschuss je Antrag).

Die Betriebskostenförderung stellen wir Ihnen gerne auf Anfrage dar.

Die Förderung ist online beim BAFA zu beantragen. Das BAFA evaluiert die Anträge auch. Die Richtlinie hat eine Laufzeit von sechs Jahren.

Interessieren Sie sich für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung der BEW-Förderung für Ihr Wärmenetz-Projekt. Wir haben umfangreiche Erfahrungen mit vielen Förderprogrammen aus dem Bereich Umwelt Klima Energie und sind deshalb erfolgreich bei der Einwerbung von Zuschüssen auch für sehr große Projekte.

Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.