
Förderung für klimafreundliche Maschinen und Anlagen in kleinen Unternehmen
Das neue Modul 6 ist Teil des bewährten EEW-Förderprogramms, dass Unternehmen jeder Größe dabei hilft, ihre Energieeffizienz zu verbessern. Modul 6 richtet sich nun exklusiv an kleine Unternehmen mit max. 49 Mitarbeitern. Sie können einen Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Vorhaben bekommen, wenn sie eine fossil betriebene Maschine oder Anlage durch eine klimafreundliche Variante ersetzen. Klimafreundlich meint den Betrieb mit Strom oder zum Beispiel auch mit Abwärme. Außerdem fördert das BMWK auch die klimafreundliche Umrüstung vorhandener Maschinen oder Anlagen.
Die Förderung kann vergleichsweise einfach beantragt werden und passt sich auch dadurch an die Bedürfnisse und Möglichkeiten kleiner Unternehmen an.
Beispiele: Was kann über das Modul 6 konkret gefördert werden?
Damit nicht abstrakt bleibt, wofür es die Förderung gibt, nennt das BAFA eine Reihe von Beispielen für förderfähige Anschaffungen oder Umrüstungen:
- klimafreundliche Prozesswärmeerzeuger
- elektrische Öfen in Bäckereien
- elektrische Gabelstapler in der Logistik
- Waschmaschinen in Wäschereien
- Fritteusen, Öfen, Geschirrspüler in der Gastronomie
- Maische- oder Gärbehälter in Brauereien
- Reifekammern in Käsereien
- Härteöfen oder Galvanikanlagen in der Metallverarbeitung
Wichtig: Diese Liste mit Beispielen ist nicht abschließend. Auch weitere Projekte sind förderfähig.
Nach De-minimis oder AGVO beantragen?
Die Förderung kann nach De-mininis oder AGVO beantragt werden. Bei De-minimis liegt der Fördersatz bei 33% auf die zuwendungsfähigen Kosten, bei AGVO bei 20%. Trotzdem kann ein Förderantrag auf AGVO-Basis die bessere Wahl sein. Wir beraten Sie gerne dazu, was die bessere Variante für Sie ist.