Forschungszulage FAQ

Mit der Forschungszulage, die Anfang 2020 mit dem Forschungszulagengesetz an den Start gegangen ist, will die Bundesregierung den Forschungs- und Innovationsstandort Deutschland attraktiver machen. Davon können innovative Unternehmen und Startups profitieren.

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In unseren FAQ finden Sie alles, was Sie über die Forschungszulage wissen müssen

Lesen Sie in unseren FAQ die wichtigsten Fakten zur steuerlichen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Haben Sie weitere Fragen? Dann können Sie uns gerne ansprechen.

Wofür gibt es die Forschungszulage?

Die Forschungszulage gibt es für

  • Grundlagenforschung,
  • angewandte Forschung und
  • experimentelle Entwicklung.

Dabei kann es um Hightech gehen, muss es aber nicht. Denn die Forschungszulage ist ausdrücklich als Breitenförderung ausgelegt, die möglichst viele Unternehmen in Deutschland erreichen soll. Deshalb gibt es sie auch für innovative Ideen aus klassischen Branchen.

Wer kann Sie bekommen?

Wer einkommenssteuer- oder körperschaftsteuerpflichtig und nicht von der Besteuerung befreit ist, kann die Forschungszulage bekommen. Das sind kleine, mittlere und große Unternehmen sowie Einzelunternehmer. Ob tatsächlich Körperschaftssteuer gezahlt wird, spielt dabei keine Rolle, es kommt lediglich auf die Steuerpflicht an.

Wie hoch fällt die Zulage aus?

Bei der Forschungszulage können jährlich FuE-bezogene Kosten in Höhe von max. 10.000.000 EUR berücksichtigt werden. Das können 100% der Personalkosten sein, die in einem Forschungs- und Entwicklungsprojekt anfallen, und außerdem 70% der Kosten für FuE-Aufträge an Dritte. Also zum Beispiel Aufträge an eine Universität, ein Forschungszentrum oder ein anderes Unternehmen in Deutschland oder der EU.

Daneben sind auch die Abschreibungen auf bewegliche Güter, die für das Projekt notwendig sind, zulagenfähig.

Muss die Forschungszulage beantragt werden?

Ja, die Forschungszulage muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Zum Zulagenantrag gehört eine Bescheinigung, dass das zu Grunde liegende Forschungs- und Entwicklungsprojekt förderfähig ist. Diese Bescheinigung gibt es bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage BSFZ in Düsseldorf. Im Online-Antrag auf Bescheinigung müssen der technologische Inhalt sowie der zeitliche, personelle und finanzielle Umfang des FuE-Projekts nachvollziehbar beschrieben werden. Da der Online-Antrag vergleichsweise kurz ist, besteht die Herausforderung darin, das Projekt in wenigen Worten überzeugend zu beschreiben.

Wann bekommt man die Forschungszulage?

Mit der Forschungszulage kann man sein FuE-Projekt nicht vorfinanzieren. Die Forschungszulage gibt es nämlich nachträglich. Und zwar frühestens nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem die Kosten entstanden sind. Dann kann man die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.

Haben Sie weitere Fragen? Sprechen Sie unsere Experten in Sachen Forschungszulage an.