Forschungszulage oder Förderprogramme?

Innovative Unternehmen und Startups können in Deutschland von einer reichen Fördermittellandschaft profitieren. Anfang 2020 ist diese um die Forschungszulage ergänzt worden. Finden Sie gemeinsam mit PNO Consultants heraus, was die beste Fördermöglichkeit für Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt ist.

FZulG und Förderprogramme

Die Forschungszulage als interessante Alternative

Anfang 2020 ist die Fördermittellandschaft um ein für Deutschland neues Instrument, die steuerliche Forschungsförderung ergänzt worden. Die Forschungszulage ersetzt die klassischen FuE-Förderprogramme nicht, sondern ist eine Ergänzung beziehungsweise eine Alternative. Sie ist interessant

  • für bereits gestartete oder abgeschlossene Projekte,
  • für kleinere Projekte (Kosten, Dauer),
  • für Projekte, die für ein klassisches Förderprogramm nicht innovativ genug sind

Außerdem kann die Forschungszulage ihr Plan B sein, wenn ein Förderantrag in einem klassischen Programm abgelehnt worden ist.

Geringerer Aufwand bei Antragstellung und Dokumentation

Im Vergleich zu klassischen Förderprogrammen, ist der Aufwand für Antragstellung und Projektdokumentation bei der Forschungszulage geringer. Ein weiterer Vorteil ist, dass man sein FuE-Projekt starten kann, wann man will. Man braucht vor Projektstart keinen Förderantrag stellen und muss auch nicht auf die Bewilligung des Antrags warten. Dadurch bleibt man in seiner Projektplanung sehr flexibel.

Dafür fällt die Förderung bei klassischen Förderprogrammen wie

aber auch deutlich höher aus.

Gemeinsam mit PNO Consultants die beste Fördermöglichkeit finden und beantragen

PNO Consultants ist eine Full-Service-Fördermittelberatung, die sich mit der Forschungszulage und den klassischen FuE-Förderprogrammen auskennt. Wir wählen aus der großen Zahl von Fördermöglichkeiten zusammen mit Ihnen die beste Förderoption für Ihr Projekt aus.

Das kann die Forschungszulage sein und in diesem Fall erarbeiten wir für Sie einen aussichtsreichen Antrag auf FuE-Bescheinigung zur Einreichung bei der Bescheinigungsstelle BSFZ. Mit der erteilten Bescheinigung können Sie dann die Forschungszulage beim Finanzamt beantragen.

Sie wollen die Forschungszulage haben? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!