Mit der IGP-Förderung von der Idee zum Markterfolg
Nichttechnische Innovationen standen bisher nicht im Fokus der deutschen Förderpolitik. Das hat sich erst im Jahr 2019 mit dem IGP ein wenig geändert. Das Programm ist allerdings erst als Pilotprojekt gestartet. Zum Beispiel, um das spezielle Auswahlverfahren mit Pitches vor einer externen Jury zu erproben. Gleichwohl konnten im Rahmen des Piloten schon rd. 300 Projekte angeschoben werden.
Auf Basis der positiven externen Evaluation des Piloten hat sich das Bundeswirtschaftsministerium nun entschieden, das Programm fortzusetzen. Die neue Förderrichtlinie ist bereits in Kraft und gilt bis Ende des Jahres 2027. Laut BMWK ist die Richtlinie in das Förderkonzept Von der Idee zum Markterfolg eingebettet und trägt zur Umsetzung der Start-up-Strategie der Bundesregierung bei.
Halbjährliche Calls zur Einreichung von Projektideen
Was jetzt noch fehlt, damit Innovatoren loslegen können, ist der erste Call zur Einreichung von Projektideen. Bei dem soll es um ökologische Innovationen gehen, also um neue Konzepte der Kreislaufwirtschaft, Designs für Klimaschutz und Energiewende, digitale Lösungen für Ressourcenschutz und Nachhaltigkeit usw.
Details zum ersten Call und zum Bewerbungsverfahren sollen noch in diesem Sommer bekanntgegeben werden. Weitere Förderaufrufe soll es dann im Halbjahresrhythmus geben. Für jeden Call sind laut BMWK rund 10 Mio. EUR Budget vorgesehen.
Weitere Informationen zum IGP-Förderprogramm finden Sie hier.