GRW-Förderung wird neu aufgestellt

Die Wirtschaftsminister des Bundes und der Länder sowie der Bundesfinanzminister haben die Neuausrichtung der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur beschlossen. Mit der Anpassung des Förderprogramms reagieren sie auf die geänderten Rahmenbedingungen regionalwirtschaftlicher Entwicklung.

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GRW-Förderung für strukturschwache Regionen

Die GRW ist das wichtigste regionalpolitische Instrument in Deutschland. Seit Anfang der 1970er Jahre wurden mit GRW-Mitteln in strukturschwachen Regionen über 150.000 Investitionsvorhaben von Unternehmen und zum Ausbau der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur gefördert.

Das wird im Rahmen der GRW-Reform geändert

Die jetzt beschlossene Reform ist die größte in über 50 Jahren GRW-Geschichte. Zu ihren wichtigsten Elementen zählen:

  • Erweiterte Zielsystematik, die nicht mehr allein auf die Schaffung von Arbeitsplätzen abzielt. Künftig gibt es drei Hauptziele:
    • Standortnachteile ausgleichen
    • Beschäftigung schaffen und sichern
    • Wachstum und Wohlstand erhöhen
    • Transformationsprozesse zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen
  • Die bisher geltende Voraussetzung, dass nur Betriebe gefördert werden, die ihre Produkte bzw. Dienstleistungen überregional in einem Umkreis von mindestens 50 km absetzen, entfällt. Künftig stellt die GRW auch auf die regionale Wertschöpfungsketten und Wirtschaftskreisläufe ab und stärkt so die Grundlagen für eine eigenständige Regionalentwicklung.
  • Erleichterte Fördervoraussetzungen für klimafreundliche Investitionen sowie für forschungsintensive Unternehmen. Zudem werden die Möglichkeiten zur Förderung von Umweltschutzinvestitionen, mit denen Unternehmen über nationale oder EU-Klimaschutznormen hinausgehen, erweitert.
  • Erstmalig werden Aspekte Guter Arbeit in der GRW verankert, indem für bestimmte Vorhaben erwartet wird, dass die Betriebe einer Tarifbindung unterliegen oder im Zuge der Förderung ein bestimmtes Lohnwachstum realisieren.
  • Im Bereich der Förderung wirtschaftsnaher Infrastruktur werden klimafreundliche bzw. nachhaltige Maßnahmen honoriert. Beispielsweise wird eine Weiternutzung bzw. Umgestaltung bereits genutzter Industrie- und Gewerbegelände umfassender gefördert als die Erschließung neuer Flächen. Gleiches wird für die Eigenerzeugung erneuerbarer Energien und andere Aktivitäten im Sinne einer nachhaltigen Wirtschaft gelten.
  • Ein neuer Fördertatbestand wird eingeführt für Maßnahmen der regionalen Daseinsvorsorge, soweit diese engen Wirtschaftsbezug aufweisen und maßgeblich zur Attraktivität regionaler Wirtschaftsstandorte beitragen.

Neuer GRW-Koordinierungsrahmen ab 2023

Der neue GRW-Koordinierungsrahmen tritt zum 01.01.23 in Kraft. Anschließend haben die Länder für eine Übergangszeit von einem Jahr ein Wahlrecht zwischen neuen und alten Regelungen.

Hier geht es zur offiziellen Pressemitteilung des BMWK.

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