Schifffahrt im EU-Emissionshandelssystem

Die Aufnahme in das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS-2) ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und zur Förderung nachhaltiger Praktiken in der maritimen Branche.

Schifffahrt im EU-Emissionshandelssystem

Ein Meilenstein für die Schifffahrtindustrie

Die Aufnahme in das EU ETS bringt einige Herausforderungen mit sich, darunter:

Emissionszertifikate

Unternehmen müssen Emissionszertifikate erwerben, um ihre Treibhausgasemissionen abzudecken. Die Kosten variieren je nach Marktpreisen.

Überwachung und Berichterstattung

Unternehmen müssen ihre Emissionen überwachen und regelmäßige Berichte erstellen, was Investitionen in Überwachungstechnologien und Personal erfordert.

Compliance-Kosten

Die Einhaltung der Vorschriften und Anforderungen des EU ETS-2 erfordert zusätzliche Verwaltung und Bürokratie.

Investitionen in emissionsreduzierende Technologien

Unternehmen könnten gezwungen sein, in neue Technologien zu investieren, um ihre Emissionen zu reduzieren und die Kosten für Emissionszertifikate zu senken.

PNO Consultants kann Sie unterstützen

Wir bei PNO Consultants sind Ihre verlässlichen Partner, um diese Herausforderungen zu bewältigen. Kontaktieren Sie uns heute, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihnen helfen können, die Kosten zu optimieren und die Schifffahrtindustrie auf den Weg zu einer nachhaltigeren Zukunft zu bringen.

Das EU-Emissionshandelssystem (EU ETS-2) ist zusammen mit der Überwachung, Berichterstattung und Verifizierung (MRV) der Schiffsemissionen eines der wichtigsten Instrumente der europäischen Kommission zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im maritimen Bereich. Das wirft zahlreiche unbeantwortete Fragen auf, wie zum Beispiel:

  • Ab wann müssen Schifffahrtsunternehmen Zertifikate zur Deckung ihrer Emissionen nutzen?
  • Für welche Schiffe gilt die EU-ETS-Richtlinie?
  • Für welche Schiffe gilt die EU-MRV-Verordnung?
  • Welche Arten von Treibhausgasemissionen fallen in den Anwendungsbereich der MRV-Verordnung und der EU-ETS-Richtlinie?

Schifffahrtsunternehmen müssen ihre ersten ETS-Zertifikate bis zum 30. September 2025 für die im Jahr 2024 gemeldeten Emissionen abgeben (nutzen).

Der Anteil der Emissionen, der durch Zertifikate abgedeckt werden muss, erhöht sich jedes Jahr schrittweise:

  • 2025: 40% der für 2024 gemeldeten Emissionen müssen durch Emissionszertifikate abgedeckt sein
  • 2026: 70% der für 2025 gemeldeten Emissionen
  • 2027 und darüber hinaus: 100% der gemeldeten Emissionen

Die EU-ETS-Richtlinie gilt für:

  • Ab 2024: Fracht- und Passagierschiffe ab 5000 Bruttoraumzahl (BRZ)
  • Ab 2027: Offshore-Schiffe ab 5000 BRZ

Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen Emissionen für folgende Schiffe melden:

  • Fracht- und Passagierschiffe mit einer 5000 BRZ oder mehr;
  • Offshore-Schiffe mit einer BRZ oder mehr;
  • Offshore-Schiffe und Frachtschiffe unter 5000 BRZ, jedoch nicht unter 400 BRZ.

Die EU-MRV Verordnung für den maritimen Sektor umfasst die folgenden Treibhausgasemissionen:

  • Kohlendioxid (CO2)
  • Methan (CH4) ab 2024
  • Lachgas (N2O) ab 2024

Das EU-ETS Richtlinie für den maritimen Sektor umfasst die folgenden Treibhausgasemissionen:

  • Kohlendioxid (CO2) ab 2024
  • Methan (CH4) ab 2026
  • Lachgas (N2O) ab 2026

Falls Sie irgendwelche Fragen haben, Ihr Interesse geweckt wurde oder Sie weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.








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