BMWK novelliert Energieeffizienzförderung

Unternehmen aus Industrie und Gewerbe können seit dem 15. Februar wieder Förderanträge für Ihre Energieeffizienzprojekte stellen.

Zuschüsse vom BMWK für Energieeffizienz in Unternehmen aus Industrie und Gewerbe

Endlich können wieder Förderanträge für Energieeffizienzprojekte gestellt werden

Die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Zuschuss und Kredit bzw. Förderwettbewerb) wurden am 14. Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht. Seit dem 15. Februar nehmen das BAFA und VDI VDE IT wieder Förderanträge an.

Damit ist ein über zweimonatiges Aussetzen der Antragsmöglichkeit zu Ende gegangen, das im Wesentlichen auf die Ende November vom Bundesministerium der Finanzen verhängte Haushaltssperre zurückzuführen war.

Stark nachgefragte Fördermöglichkeit für Energieeffizienzprojekte

Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz ist auch unter der weniger sperrigen Abkürzung EEW bekannt. Das EEW gibt es schon seit dem Jahr 2019, es verzeichnet seitdem eine starke Nachfrage aus Industrie und Gewerbe. Im Zeitraum von 2019 bis 2022 sind nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz über 41.000 Maßnahmen bewilligt worden.

Aktualisierte Informationen zu allen Fördermodulen und zum Förderwettbewerb

Wir haben unsere Informationsseiten zu den verschiedenen BAFA-Fördermodulen und zum Wettbewerb Energie und Ressource für Sie aktualisiert. Sie sind jetzt auf dem Stand der novellierten Richtlinien. Folgen Sie den Links für detailliertere Informationen:

Ist die Energieeffizienzförderung besser oder schlechter geworden?

Ob die Energieeffizienzförderung durch die Novellierung besser oder schlechter geworden ist, lässt sich mit einem klaren jein beantworten. Während sich beim Wettbewerb Energie und Ressource wenig geändert hat, wurden die BAFA-Fördermodule umfangreich überarbeitet. Das heißt, dass es hier sowohl Verbesserungen als auch Verschlechterungen gibt. Hier ein paar Beispiele:

  • Die maximale Förderung je Vorhaben in den Modulen 2 bis 4 wurde von 15 Mio. EUR auf 20 Mio. EUR angehoben (auch im Förderwettbewerb).
  • In den Fördermodulen 1 bis 4 sind die Fördersätze abgesenkt worden.
  • Eine Förderung bezogen auf die gesamten Investitionskosten ist möglich. Dadurch erübrigt sich die teilweise aufwändige Berechnung der Investitionsmehrkosten.
  • Das Modul 1 steht nur noch kleinen und mittleren Unternehmen zur Verfügung.
  • In der Basisförderung des Moduls 4 müssen kleine und mittlere Unternehmen kein Einsparkonzept mehr einreichen. Es wird allerdings auch nur der Austausch bestimmter Technologien gefördert.
  • Für Projekte zur Elektrifizierung mit erneuerbarem Strom, zur außerbetrieblichen Abwärmenutzung sowie zur Erzeugung und Nutzung von grünem Wasserstoff gibt es einen Dekarbonisierungsbonus.

Mit PNO Consultants bekommen Sie die Förderung für Ihr Effizienzprojekt

PNO Consultants beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Förderung von Effizienzprojekten und kennt alle relevanten Förderprogramme. In den letzten Jahren haben wir für Unternehmen aus dem

  • Stahlsektor,
  • der Chemieindustrie,
  • der Glasindustrie
  • der Foodbranche
  • usw.

bis zu siebenstellige Zuschüsse für deren Effizienzprojekte akquiriert. Dabei ging es um Neuinvestitionen, die Optimierung bestehender Anlagen, die Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger usw. Bei PNO Consultants ist Ihr Förderantrag also in guten Händen.

Wollen Sie diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!








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