Innovationen für eine nachhaltige Aquakultur

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht einen positiven Beitrag der Aquakultur zur Lebensmittelerzeugung und einen weltweiten Wachstumstrend in diesem Bereich. Da die deutsche Aquakultur diesem Trend aber nicht folgen kann, will das Ministerium jetzt Innovationen in diesem Sektor fördern, um ihn auf diese Weise zu stärken. Interessiert Sie diese Förderung: Der nächste Schritt zur Antragstellung ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!

Innovationen für eine nachhaltige Aquakultur

Hier können leider keine Förderanträge mehr gestellt werden. Sprechen Sie uns trotzdem an, wenn Sie eine Fördermöglichkeit für Ihr innovatives Projekt suchen.

Darum geht es bei der Aquakultur

Unter Aquakultur (Link zur FAO) versteht man die kontrollierte Aufzucht von im Wasser lebenden Organismen, also Fischen, Muscheln, Krebsen, Algen usw. Aquakultur leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Weltbevölkerung mit Nahrungsmitteln, speziell mit Eiweiß.

Aquakultur ist ein Wachstumssektor: Zwar sind die jährlichen Wachstumsraten in den letzten Jahrzehnten zurückgegangen, erreichten in den 2010er-Jahren aber immer noch rund 4,5%. Im Jahr 2018 erreichte die weltweite Aquakulturproduktion ein Allzeithoch von 114,5 Mio. Tonnen. Davon waren 82,1 Mio. Tonnen Fisch.

Das BMEL bescheinigt der Aquakultur im Vergleich zu anderen Verfahren zur Erzeugung tierischer Eiweiße eine gute Ökobilanz.

Welche Projekte können gefördert werden?

Vor diesem Hintergrund möchte das Ministerium innovative Projekte mit folgenden Schwerpunkten fördern:

  • Bestands- und Produktionssystemmanagement
  • Optimierung von Nährstoffkreisläufen und Anpassung an sich verändernde klimatische Bedingungen
  • Tiergesundheit und -monitoring
  • Zucht und Reproduktion
  • Förderung der Algenaquakultur
  • Relevanz und Einfluss auf nachhaltigen Konsum und gesellschaftliche Anerkennung des Sektors

Wer ist antragsberechtigt?

Es werden Einzelvorhaben gefördert und auch Kooperationsprojekte mit mehreren Partnern. Antragsberechtigt sind Unternehmen und Startups mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind im Rahmen von Projekten mit substanzieller Wirtschaftsbeteiligung antragsberechtigt.

Welche Höhe hat die Förderung?

Für Unternehmen ist ein Fördersatz von max. 50% auf die zuwendungsfähigen Kosten realistisch.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Das Antragsverfahren ist zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis spätestens zum 20.04.23. Wird diese Skizze positiv evaluiert, muss anschließend noch ein förmlicher Förderantrag eingereicht werden.

Sie wollen diese Förderung beantragen? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!








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