
- Förderung von Ersatz und Neuanschaffung.
- KMU, Großunternehmen, Freiberufler, Contractoren sind antragsberechtigt.
- Fördersatz von bis zu 55%.
Über das Fördermodul Erneuerbare Prozesswärme fördert das BMWi den Ersatz oder die Neuanschaffung von
- Solarkollektoranlagen,
- Biomasse-Anlagen,
- Wärmepumpen,
- Wärmespeicher für beantragte Wärmeerzeuger und
- Mess- und Datenerfassungseinrichtungen(Ertragsüberwachung, Fehlererkennung).
Antragsberechtigt sind Unternehmen unabhängig von ihrer Größe (auch kommunale Unternehmen), Freiberufler sowie Contractoren. Der Antragsteller hat die Wahl zwischen einer De-mimimis-Förderung bzw. einer Förderung nach AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung). Die Energie- und Fördermittelexperten von PNO Consultants wissen, welche Variante für Sie die beste ist.
Erneuerbare Prozesswärme | Fördersatz von bis zu 55%
Unabhängig vom Förderweg hat der Zuschuss eine Höhe von max. 45% auf die zuwendungsfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) erhalten einen Zuschlag von 10% auf den Fördersatz. Die Förderung ist dabei auf max. 10 Mio. EUR je Vorhaben begrenzt.
Erneuerbare Prozesswärme ist ein Thema für Sie? Sprechen Sie die Energieeffizienz-Experten von PNO Consultants an, wenn Sie ein entsprechendes Projekt planen. Wir prüfen, ob die BMWi-Förderung für Ihr Projekt in Frage kommt und erstellen einen aussichtsreichen Förderantrag für Sie.