Stundenzettel Forschungszulage

Um die Forschungszulage auf die Personalkosten in einem FuE-Projekt zu bekommen, für das ein positiver Bescheid der Bescheinigungsstelle vorliegt, müssen die Tätigkeiten in diesem Projekt dokumentiert werden. Dafür gibt es vom Bundesfinanzministerium einen einfachen Stundenzettel.

Stundenzettel Forschungszulage

Tätigkeiten einfach und richtig für die FZul dokumentieren

Das Bundesfinanzministerium schreibt auf seiner offiziellen Webseite (externer Link) zur Dokumentation der Tätigkeiten in einem FuE-Projekt:

Für die Dokumentation dieser FuE-Tätigkeiten gelten die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) … Dabei verlangt der Grundsatz der Klarheit u.a. eine systematische Erfassung und übersichtliche, eindeutige und nachvollziehbare Buchung.

Zum Nachweis der geleisteten Arbeit eines eigenen Arbeitnehmers in einem begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sind laufende Aufzeichnungen zu führen, die die Tätigkeit des Arbeitnehmers in dem jeweiligen Forschungs- und Entwicklungsvorhabens belegen. Die Erfassungen der Arbeitszeit des Arbeitnehmers hat über die im begünstigten Forschungs- und Entwicklungsvorhaben geleisteten Arbeitsstunden zu erfolgen. Der Anteil der Arbeitszeit in förderfähigen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist auf der Basis der vertraglich bzw. tariflich vereinbarten Arbeitszeit zu ermitteln. Entsprechende Aufzeichnungen sind auch über die vom Einzelunternehmer bzw. von den Mitunternehmern erbrachten Eigenleistungen im Sinne des § 3 Absatz 3 FZulG zu führen.

Das Bundesministerium der Finanzen stellt für diese Dokumentation das Muster eines Stundenzettels zur Verfügung.

Achtung: Der Stundenzettel des Ministeriums ist nur ein Muster. Die Benutzung ist nicht verpflichtend. Die FuE-Tätigkeiten können auch in anderer Form dokumentiert werden. Unter diesem externen Link finden Sie den Stundenzettel des Bundesfinanzministerium.

Sie wollen die Forschungszulage haben? Der nächste Schritt ist ganz einfach: Sprechen Sie uns jetzt an!